Steuerberater-Honorar für Buchhaltung, Steuererklärung und Jahresabschluss anfragen

Mit dieser Anfrage können Sie die wichtigsten Angaben für Ihre steuerliche Betreuung direkt online übermitteln. Wählen Sie den passenden Bereich aus, tragen Sie die Eckdaten ein und senden Sie Ihre Anfrage bequem an unsere Kanzlei.

Je genauer Ihre Angaben sind, desto besser lässt sich einschätzen, welche Leistungen für Ihre Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Einkommensteuererklärung oder Ihren Jahresabschluss benötigt werden.

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Mehrere Bereiche können gleichzeitig angehakt werden. Gemeinsame Angaben erscheinen danach nur einmal im Abschnitt Allgemeine Angaben.

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Allgemeine Angaben
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Allgemeine Angaben

Hier werden nur die Angaben abgefragt, die für die ausgewählten Leistungsbereiche wirklich benötigt werden.

Finanzbuchhaltung
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Leistungskatalog zur Finanzbuchhaltung

Die einzutragenden Werte stehen oben in den Allgemeinen Angaben. Hier bleiben Grundpaket und auswählbare Zusatzleistungen.

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Im Grundpaket enthalten
  • Buchen 1x pro Monat
  • OPOS-Buchhaltung
  • Unterjährige Rechnungsabgrenzung
  • Monatliche Anlagenbuchhaltung
  • Monatliche BWA + Summen- und Saldenliste inkl. monatlicher OPOS-Auswertung im PDF-Format
  • Abgabe der USt.-Voranmeldung / ZM-Meldungen
  • Telefon- und Mail-Support 45 Minuten pro Monat
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Ersteinrichtung
  • Einrichtungsgebühr von Unternehmensmandanten
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Übernahme Daten Vorberater von DATEV eG (zzgl. DATEV-Gebühren)
  • Übernahme Daten Vorberater von Fremdanbieter, z. B. Addison
  • Antrag auf Dauerfristverlängerung
  • Einrichtung Kostenrechnung
Allgemeine Zusatzleistungen
  • Berechnung private Kfz-Nutzung ohne Bruttolistenpreis inkl. Abruf BLP nach Schwacke-Liste
  • Berechnung private Kfz-Nutzung mit Bruttolistenpreis
  • Antrag Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
  • Antrag auf Anpassung der Steuer-Vorauszahlungen
  • Kommunikation mit der Finanzverwaltung, u. a. Beleganforderungen und Rückfragen
  • Korrektur der USt.-Voranmeldung / ZM-Meldungen auf Veranlassung des Mandanten
  • Verbuchung nachgereichter Belege aus Vorperioden, die über den normalen Aufwand hinausgehen
  • Erneute Zusendung bereits erstellter Auswertungen
  • Auswertungsversand an Institutionen, z. B. Banken
  • Fragebogen Institutionen, z. B. Umsatzsumme Versicherung
  • Anforderung Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Zusendung von Mustervorlagen
  • Einrichtung von SEPA-Lastschriftmandat bei Institutionen
  • Abgabe OSS-Meldung
  • Meldung Künstlersozialkasse
  • Begleitung von Prüfungen Finanzamt / Zoll etc.
Digitalisierung
  • Ersteinrichtung und Schulung DATEV Unternehmen online
  • Beantragung DATEV mIDentity Stick (Weiterberechnung der DATEV-Kosten)
  • Ersteinrichtung Auftragswesen Next
  • Individuelle Anpassungen in Auftragswesen Next
  • Meldung elektronischer Kassensysteme beim Finanzamt
  • Einrichtung Zahlungsauftrag für Institutionen im Unternehmen online
Beendigung
  • Fragebogen zur Beendigung der selbständigen Tätigkeit / Gewerbeabmeldung
  • Beendigung Mandat mit Datenübergabe an Folgeberater
Personalmanagement / Lohnbuchhaltung
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Auswahl zur Lohnbuchhaltung

Die einzutragenden Werte stehen oben in den Allgemeinen Angaben. Hier bleiben Auswahlfelder und Zusatzleistungen.

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Im Grundpaket enthalten
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen als PDF-Dateien
  • Elektronische Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
  • Führung von Jahreslohnkonten je Arbeitnehmer
  • Führung Jahreslohnjournal
  • Lohnsteuerbescheinigungen pro Arbeitnehmer und elektronische Übermittlung
  • Übermittlung Jahresentgelt-Meldung zur Sozialversicherung
  • Sofortmeldungen
  • Datenübermittlung der Zahlungsanweisungen für Lohn, Gehalt, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge, Krankenkassen und Finanzamt
  • Erstellung Buchungsliste für Finanzbuchhaltung
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Ersteinrichtung
  • Ersteinrichtung Lohnbuchhaltung inklusive Anmeldung bei Kassen und Ämtern
  • Ersteinrichtung Baulohn
  • Ersteinrichtung Arbeitszeitkonten (AZK)
  • Übernahme Lohndaten aus DATEV Lohn und Gehalt bzw. LODAS einmalig
  • Übernahme Lohndaten aus Fremdsystemen
Allgemeine Zusatzleistungen
  • Einrichtung von Mitarbeitern
  • Einrichtung von Mitarbeitern im Baulohn
  • Anträge AAG / Lohnfortzahlung
  • Um- und Abmeldungen Krankenkasse
  • Probeabrechnungen / Effektivkostenberechnung
  • Ausfüllen Bescheinigung und Anträge je Bescheinigung / je Antrag
  • Bearbeiten von Lohnpfändungen
  • Vorschussabruf je Arbeitnehmer
  • Wiederholungsabrechnungen für einzelne Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers
  • Antrag Saison-Kurzarbeitergeld inkl. Überprüfung der Leistungsvoraussetzung
  • Bearbeitung Fragebogen für statistische Zwecke
  • Meldung zur Berufsgenossenschaft inkl. Bescheidprüfung
  • Meldung Schwerbehindertenausgleichsabgabe
  • Einrichtung Arbeitgeber-Darlehen
  • Einrichtung betriebliche Altersvorsorge / Direktversicherung
  • Lohn-Archiv DVD
  • Mehrarbeit im Zusammenhang mit Abrechnungen zum Kurzarbeitergeld (KUG)
Einkommensteuer
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Auswahl zur Einkommensteuer

Die einzutragenden Werte stehen oben in den Allgemeinen Angaben. Hier bleiben Auswahlfelder und Zusatzleistungen.

Einnahmen und Anlagen
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Im Grundpaket enthalten
  • Erstellung Mantelbogen (ESt 1 A oder ESt 1 C)
  • Sonderausgaben, z. B. Spenden und Versicherungen
  • Außergewöhnliche Belastungen, z. B. Krankheitskosten
  • Handwerkerleistungen
  • Anlage Kind(er)
  • Anlage ST
  • Elektronische Übermittlung der Steuererklärung
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Ersteinrichtung
  • Einmalige Einrichtungsgebühr Einkommensteuer-Mandat
  • Übernahme Daten Vorberater von DATEV eG (zzgl. DATEV-Gebühren)
  • Übernahme Daten Vorberater Fremdanbieter
  • Eröffnungsbilanz inklusive E-Bilanz für Finanzamt
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Allgemeine Zusatzleistungen
  • Anlage U (Unterhalt)
  • Anlage WA-ESt (Auslandsbezug)
  • Anlage N (Arbeitnehmer)
  • Anlage N-AUS (Lohneinkünfte Ausland)
  • Anlage N-DHF (Doppelte Haushaltsführung)
  • Anlage R (Rentner)
  • Anlage V (Vermietung und Verpachtung)
  • Ermittlung Anschaffungs-/Herstellungskosten
  • Anlage KAP (Kapitalerträge)
  • Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)
  • Sonstiges, z. B. Grundstücksverkauf oder Beteiligungen
  • Prüfung des Steuerbescheids
  • Fristwahrender Einspruch ohne Begründung
  • Einspruch oder Klage inkl. Begründung und Prüfung der Erfolgsaussichten
  • Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen
  • Antrag auf Steuerklassenwechsel
  • Kommunikation mit der Finanzverwaltung, u. a. Beleganforderungen und Rückfragen
Beendigung
  • Datenübergabe bei Beendigung Mandat
Jahresabschluss / EÜR
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Auswahl zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die einzutragenden Werte stehen oben in den Allgemeinen Angaben. Hier bleiben Auswahlfelder und Zusatzleistungen.

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Im Grundpaket enthalten
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung inkl. Kontennachweis im PDF-Format
  • Anlagenspiegel
  • Anlage EÜR
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Für diesen Bereich sind keine Leistungen in dieser Gruppe hinterlegt.

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Ersteinrichtung
  • Einrichtungsgebühr von Unternehmensmandanten
  • Übernahme Daten Vorberater von DATEV eG (zzgl. DATEV-Gebühren)
  • Übernahme Daten Vorberater Fremdanbieter
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Allgemeine Zusatzleistungen
  • Jahresabschlussgespräch max. 90 Minuten
  • Kapitalkontenentwicklung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Zerlegung zur Gewerbesteuer
  • Feststellungserklärung
  • Erläuterungsbericht
  • Prüfung Steuerbescheide
  • Fristwahrender Einspruch ohne Begründung
  • Einspruch oder Klage inkl. Begründung und Prüfung der Erfolgsaussichten
Beendigung
  • Fragebogen zur Beendigung der selbständigen Tätigkeit / Gewerbeabmeldung
  • Beendigung Mandat mit Datenübergabe an Folgeberater
  • Berechnung Aufgabegewinn bzw. -verlust
Jahresabschluss / Bilanz
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Auswahl zum Jahresabschluss mit Bilanz

Die einzutragenden Werte stehen oben in den Allgemeinen Angaben. Hier bleiben Auswahlfelder und Zusatzleistungen.

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Im Grundpaket enthalten
  • Bilanz inkl. Kontennachweis
  • Gewinn- und Verlustrechnung inkl. Kontennachweis
  • Anlagenspiegel
  • E-Bilanz (Einheitsbilanz)
Zusatzleistungen öffnen schließen

Für diesen Bereich sind keine Leistungen in dieser Gruppe hinterlegt.

Weitere Leistungen bei Bedarf öffnen schließen
Ersteinrichtung
  • Einrichtungsgebühr von Unternehmensmandanten
  • Übernahme Daten Vorberater von DATEV eG (zzgl. DATEV-Gebühren)
  • Übernahme Daten Vorberater Fremdanbieter
  • Eröffnungsbilanz inklusive E-Bilanz für Finanzamt
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Allgemeine Zusatzleistungen
  • Jahresabschlussgespräch max. 90 Minuten
  • Steuerbilanz
  • Sonderbilanz
  • Ergänzungsbilanz
  • Kapitalkontenentwicklung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Zerlegung zur Gewerbesteuer
  • Feststellungserklärung
  • Anhang
  • Erläuterungsbericht
  • Offenlegung / Hinterlegung
  • Prüfung Steuerbescheide
  • Fristwahrender Einspruch ohne Begründung
  • Einspruch oder Klage inkl. Begründung und Prüfung der Erfolgsaussichten
  • Kapitalertragsteueranmeldung
Beendigung
  • Fragebogen zur Beendigung der selbständigen Tätigkeit / Gewerbeabmeldung
  • Beendigung Mandat mit Datenübergabe an Folgeberater
  • Liquidationseröffnungsbilanz inklusive Veröffentlichung und E-Bilanz für Finanzamt
  • Berechnung Aufgabegewinn bzw. -verlust
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Kontaktdaten

Diese Daten werden zusammen mit der Leistungsanfrage an die Kanzlei übermittelt.

Besondere Auftragsvereinbarungen im Rechnungswesen

Voraussetzung für unser Angebot ist, dass die erforderlichen und abgestimmten Maßnahmen durch den Mandanten umgesetzt und in der laufenden Zusammenarbeit eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere ein verlässlicher digitaler Workflow.

  • Nutzung von DATEV Unternehmen Online oder einer vergleichbaren digitalen Lösung.
  • Bereitstellung der digitalen Belege auf Grundlage der vereinbarten Abwicklung.
  • Nutzung des Kontoauszugsmanagers beziehungsweise elektronischer Bankbuchungen.
  • Nutzung eines Online-Kassenbuchs, der DATEV-Kassenerfassung oder eines anderweitigen Datenimports über geeignete Schnittstellen.
  • Bereitstellung von Debitoren- und Kreditorendaten, sofern das verwendete Rechnungsprogramm eine Schnittstelle oder Exportfunktion besitzt.
  • Digitale Belege müssen vollständig, gut lesbar und in dem abgestimmten Format, zum Beispiel als PDF, bereitgestellt werden.
  • Sofern ein Scanservice genutzt wird, sind die Unterlagen nach den abgestimmten Vorgaben zu sortieren.
  • Die vollständigen Unterlagen sind bei bestehender Dauerfristverlängerung bis zum 20. des Folgemonats einzureichen. Ohne Dauerfristverlängerung müssen die Unterlagen bis zum 5. des Folgemonats vorliegen.
  • Bei verspäteter Einreichung behalten wir uns vor, das Honorar für den jeweiligen Monat um 25 Prozent zu erhöhen.

Erfolgt die Mitwirkung des Mandanten nicht im vereinbarten Rahmen und entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand, werden diese Leistungen oder notwendige Mehrarbeiten zusätzlich nach Zeitaufwand gemäß der geltenden Vergütungsvereinbarung und den aktuellen Stundensätzen berechnet.

Sind bestimmte Zusatzleistungen nicht in einem vereinbarten Fixhonorar enthalten, werden diese bei Inanspruchnahme gesondert abgerechnet.

Anfrage für Steuerberatung, Buchhaltung und Jahresabschluss

Mit dem Anfrageformular übermitteln Sie die wichtigsten Eckdaten für eine erste Einschätzung Ihrer steuerlichen Angelegenheit. Die Anfrage kann sich auf die Finanzbuchhaltung, die Lohnbuchhaltung, die Einkommensteuererklärung oder den Jahresabschluss beziehen. Bei Unternehmen und Selbständigen kommen je nach Situation eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz in Betracht.

Die Angaben im Formular helfen der Kanzlei dabei, den Umfang der gewünschten Leistung besser einzuordnen. Entscheidend sind dabei nicht nur die allgemeinen Kontaktdaten, sondern vor allem die Werte und Auswahlfelder im jeweiligen Bereich. Bei der Finanzbuchhaltung geht es zum Beispiel um den Umsatz und den gewünschten Buchungsrhythmus. Bei der Lohnbuchhaltung ist die Anzahl der Mitarbeiter besonders wichtig. Bei der Einkommensteuererklärung kommt es auf die Summe der Einnahmen und die betroffenen Anlagen an. Beim Jahresabschluss sind je nach Fall die Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Bilanzsumme oder der Umsatz relevant.

Steuerberater-Honorar richtig anfragen

Ein Steuerberater-Honorar lässt sich nur dann zuverlässig einschätzen, wenn klar ist, welche Leistungen benötigt werden. Eine einfache Einkommensteuererklärung ist anders zu beurteilen als eine laufende Finanzbuchhaltung, eine monatliche Lohnabrechnung oder ein vollständiger Jahresabschluss mit Bilanz. Deshalb fragt das Formular gezielt die Angaben ab, die für den jeweiligen Bereich besonders wichtig sind.

Die Anfrage ist keine automatische Preisberechnung und kein verbindliches Angebot. Sie dient dazu, die wichtigsten Informationen geordnet an die Kanzlei zu übermitteln. Auf dieser Grundlage kann geprüft werden, welche steuerliche Unterstützung gewünscht ist und welche Unterlagen oder Rückfragen dafür noch erforderlich sind.

Finanzbuchhaltung für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler

Die Finanzbuchhaltung bildet die laufenden Geschäftsvorfälle eines Unternehmens ab. Dazu gehören Einnahmen, Ausgaben, Belege, Zahlungsbewegungen und weitere betriebliche Vorgänge. Für eine erste Einschätzung ist vor allem der Umsatz wichtig, weil er ein zentraler Anhaltspunkt für den Umfang der laufenden Buchhaltung ist.

Auch der Buchungsrhythmus kann eine Rolle spielen. Manche Unternehmen benötigen eine monatliche Finanzbuchhaltung, andere arbeiten mit einem vierteljährlichen Rhythmus. Zusätzlich können weitere Leistungen wie Kostenrechnung, Soll-Ist-Vergleich, Zahlungsverkehr mit Verbuchung oder besondere steuerliche Sachverhalte hinzukommen. Je genauer diese Punkte angegeben werden, desto besser lässt sich die Anfrage zur Buchhaltung einordnen.

Wer nach Finanzbuchhaltung, Buchhaltung Steuerberater, laufender Buchführung oder Steuerkanzlei für Buchhaltung sucht, möchte meist wissen, welche Unterstützung für die eigenen betrieblichen Zahlen möglich ist. Genau dafür ist das Formular gedacht: Es sammelt die wichtigsten Informationen und leitet sie strukturiert an die Kanzlei weiter.

Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnung durch die Steuerkanzlei

Die Lohnbuchhaltung umfasst die laufende Abrechnung von Arbeitnehmern. Dazu gehören Lohn- und Gehaltsabrechnungen, elektronische Meldungen, Beitragsnachweise, Lohnsteuerbescheinigungen und weitere Angaben, die im Zusammenhang mit Beschäftigten entstehen können.

Für die Anfrage zur Lohnbuchhaltung ist die Anzahl der Mitarbeiter der wichtigste Ausgangspunkt. Je mehr Arbeitnehmer abgerechnet werden, desto größer ist in der Regel der laufende Bearbeitungsaufwand. Zusätzlich können weitere Leistungen relevant sein, zum Beispiel An- und Abmeldungen, Direktversand an Arbeitnehmer, Meldungen an Berufsgenossenschaften oder besondere Auswertungen.

Das Formular hilft dabei, eine Anfrage zur Lohnabrechnung, Lohnbuchhaltung oder Gehaltsabrechnung schnell und geordnet zu stellen. So kann die Kanzlei besser erkennen, ob es um eine neue laufende Betreuung, eine bestehende Abrechnung oder eine ergänzende Leistung geht.

Einkommensteuererklärung erstellen lassen

Bei der Einkommensteuererklärung hängt der Umfang stark von der persönlichen Situation ab. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge oder weitere steuerliche Sachverhalte können die Bearbeitung verändern. Auch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und weitere Angaben können eine Rolle spielen.

Das Formular fragt deshalb die Summe der Einnahmen ab und bietet zusätzlich Auswahlmöglichkeiten für relevante Anlagen. Dazu können zum Beispiel Anlagen für Arbeitnehmer, Rentner, Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge gehören. So lässt sich besser einschätzen, ob es sich um eine eher einfache Steuererklärung oder um eine umfangreichere Einkommensteuererklärung handelt.

Für Personen, die ihre Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen möchten, ist eine strukturierte Anfrage hilfreich. Die Kanzlei erhält die wichtigsten Eckdaten und kann anschließend gezielt prüfen, welche Unterlagen benötigt werden.

Jahresabschluss mit EÜR oder Bilanz

Beim Jahresabschluss ist zunächst wichtig, ob eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz erstellt werden soll. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt bei vielen kleineren Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern in Betracht, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Bilanz ist umfangreicher und enthält unter anderem Bilanzwerte, Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere steuerliche Bestandteile.

Bei der EÜR sind vor allem die Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben wichtige Anhaltspunkte. Bei der Bilanz sind Bilanzsumme und Umsatz besonders relevant. Zusätzlich können Steuererklärungen, Erläuterungen, Auswertungen oder Besprechungen hinzukommen, wenn diese Leistungen benötigt werden.

Wer eine EÜR erstellen lassen, einen Jahresabschluss vorbereiten oder eine Bilanz durch die Steuerkanzlei anfragen möchte, kann über das Formular die wichtigsten Angaben direkt übermitteln. Dadurch entsteht eine klare Grundlage für die weitere Abstimmung.

Diese Angaben erleichtern die Bearbeitung

Für die Kontaktaufnahme sind Vorname, Name und E-Mail-Adresse besonders wichtig. Ohne diese Angaben kann die Kanzlei die Anfrage nicht richtig zuordnen oder beantworten. Weitere Kontaktdaten können freiwillig ergänzt werden, wenn eine Rückmeldung per Telefon oder eine genauere Zuordnung gewünscht ist.

Im jeweiligen Leistungsbereich sollten die zentralen Werte möglichst realistisch eingetragen werden. Dazu gehören zum Beispiel Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter, Summe der Einnahmen, Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben oder Bilanzsumme. Falls einzelne Werte noch nicht exakt feststehen, kann im Bemerkungsfeld ein kurzer Hinweis ergänzt werden.

Das Bemerkungsfeld eignet sich auch für zusätzliche Informationen. Dort kann eingetragen werden, ob bereits Unterlagen vorbereitet sind, ob es um eine laufende Betreuung geht, ob Fristen zu beachten sind oder ob eine bestimmte Leistung besonders wichtig ist.

Für diese Anliegen ist das Formular geeignet

Das Anfrageformular richtet sich an Privatpersonen, Selbständige, Freiberufler, Einzelunternehmen und Unternehmen, die steuerliche Unterstützung anfragen möchten. Je nach Auswahl kann es um Buchhaltung, Lohnabrechnung, Einkommensteuer, Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz gehen.

Die Anfrage ersetzt keine steuerliche Beratung, erleichtert aber den ersten Schritt. Statt unstrukturierter Nachrichten werden die wichtigsten Angaben direkt im passenden Bereich abgefragt. Dadurch kann die Kanzlei schneller erkennen, worum es geht und welche nächsten Schritte erforderlich sind.

Häufige Fragen

Kann ich mit dem Formular direkt ein Steuerberater-Honorar berechnen?

Nein. Das Formular ist kein automatischer Honorarrechner mit verbindlichem Endpreis. Es dient dazu, die wichtigsten Angaben für eine Honorar-Anfrage strukturiert zu übermitteln.

Welche Angaben sind bei der Finanzbuchhaltung besonders wichtig?

Für die Finanzbuchhaltung sind vor allem Umsatz, Buchungsrhythmus und gewünschte Zusatzleistungen wichtig. Diese Angaben helfen dabei, den voraussichtlichen Umfang der laufenden Buchhaltung einzuordnen.

Welche Angaben werden für die Lohnbuchhaltung benötigt?

Bei der Lohnbuchhaltung ist die Anzahl der Mitarbeiter der wichtigste Wert. Zusätzlich können besondere Meldungen, Auswertungen oder weitere lohnbezogene Leistungen den Umfang beeinflussen.

Kann ich auch eine Einkommensteuererklärung anfragen?

Ja. Über das Formular kann eine Anfrage zur Einkommensteuererklärung gestellt werden. Wichtig sind dabei die Summe der Einnahmen und die Auswahl der relevanten Anlagen.

Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlung. Die Bilanz ist umfangreicher und stellt Vermögen, Schulden, Eigenkapital sowie Gewinn oder Verlust eines Unternehmens dar.

Wann sollte ich das Bemerkungsfeld nutzen?

Das Bemerkungsfeld ist hilfreich, wenn zusätzliche Informationen wichtig sind. Dazu gehören vorbereitete Unterlagen, Fristen, besondere steuerliche Sachverhalte oder der Wunsch nach einer laufenden Betreuung.

Ist die Anfrage verbindlich?

Nein. Die Anfrage dient zunächst der Kontaktaufnahme und ersten Einordnung. Eine verbindliche Beauftragung entsteht dadurch nicht automatisch.